Ein Einblick in einen der Kernpunkte meines Gastvortrages bei den Wirtschaftsjuristen an der HS Fulda am 11.2.2020
Während Anwälte und Juristen Experten sind für das Auslegen sämtlicher rechtlicher Gegebenheiten, schauen die Mediatoren dahinter und trennen die Sach- von der Beziehungslage.
Die Co-Existenz von Anwälten und Mediatoren ist also daher so notwendig und wünschenswert, da
- während der Mediation des Öfteren gilt, juristische Ansprüche und rechtliche Grundlagen zu klären, sowie Gesetzesinhalte verständlich und greifbar zu machen
- das Knowhow der Juristen von höchstem Wert ist, wenn es um das Verfassen der Verträge und Vereinbarungen geht, die oft Teil der Mediation sind (sei es der Mediationsvertrag selbst, das Abschlussmemorandum/Abschlussvereinbarung o.a.)
So schaffen es beide zusammen mit den Medianten, schlussendlich eine nachhaltige, juristisch fundierte Lösung zu finden.